Abschluss des Projektes "es bewegt sich etwas in den Pflegeheimen"
Das von der Gesundheitsförderung Schweiz finanziell unterstützte Projekt " es bewegt sich etwas in den Pflegeheimen" ist nun abgeschlossen. Nun folgt die Phase der Einführung im ganzen Kanton. Interessierte Pflegeheime, die starten möchten, finden folgend die notwendigen Unterlagen
Informationsflyer "es bewegt sich etwas in den Pflgeheimen"
Die Bedingungen für die Kostenübernahme, insbesondere für die Anstellung einer Fachperson für angepasste körperliche Aktivität (APA), werden vom SVA ab dem 1.1.2023 anerkannt: Die Kosten können im Rahmen der Berechtigung der Jahresrechnung berücksichtigt werden. Falls die Dotation von Pflege- und Betreuungspersonal dies zulässt, können die Kosten in VZÄ umgerechnet werden. Dabei ist die Lohnklasse 17/10 anzuwenden. Falls die zulässige Dotation von Pflege- und Betreuungspersonal bereits überschritten ist, müssen die Kosten vom Pflegeheim über den Pensionspreis übernommen werden (Auszug aus dem SVA-Brief 22.12.2022).
Für weitere Informationen können Sie Thomas Bugnon, der das Projekt für die AFISA geleitet hat, per E-Mail kontaktieren info@hopsante.ch.
Entdecken Sie diesen nicht-medikamentösen Pflegeansatz und werden Sie Teil von "es bewegt sich etwas in den Pflegeheimen".