Klinische Beurteilung in der Pflege vom 16.-17.6.2025
Die pflegerische klinische Beurteilung von Patientinnen und Patienten gehört zu den Kompetenzen, die für eine selbstständige Rolle in der Krankenpflege entwickelt werden müssen. Die klinische Beurteilung ist ein Instrument, das eine umfassende und schnelle Beurteilung von Pflegesituationen ermöglicht, die in allen Berufsfeldern immer komplexer werden.
Diese Grundausbildung wird mit dem Tool vertraut machen und neue klinische Grundkompetenzen erwerben, um :
- Den Gesundheitszustand des erwachsenen Patienten zu beurteilen und die Besonderheiten des älteren Menschen zu erkennen.
- Den Dringlichkeitsgrad einer Situation in einem Pflegeheim/Spitex zu bestimmen.
- Pflegerische und interprofessionelle Interventionen zu definieren, die an die jeweilige Situation angepasst sind.
- Gelegenheit geben, diese Praxis zu systematisieren, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
- Strukturierung der interdisziplinären Übermittlungen
Diese Ausbildung richtet sich an diplomiertes Pflegepersonal, Praxisausbildner/innen und das Bezugspersonal für HEdS-Studierende aus den Pflegeheimen sowie Spitex.
Hinweis: Bitte halten Sie die Anmeldefrist ein. Falls am 30.4.2025 die Mindestzahl von 8 Teilnehmern nicht erreicht wird, wird die AFISA-VFAS die Ausbildung annulieren müssen.
Hinweis: Die Teilnehmerliste wird zu organisatorischen Zwecken an den Bildungsträger weitergeleitet.
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Modalitäten der Anmeldung
Damit Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann, bitten wir Sie, die Bedingungen "Zielpublikum" zu beachten und die Anmeldefrist einzuhalten. Eine offizielle Bestätigung Ihrer Zulassung wird nach Ablauf der Anmeldefrist versandt. -
Zahlung
Die Bezahlung des Kurses erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Der Verein behält sich das Recht vor, ein Kursdatum zu ändern, falls dies notwendig ist. Sie informiert die angemeldeten Personen so schnell wie möglich darüber. Die Ausbildung beginnt nur, wenn genügend Teilnehmer/innen vorhanden sind. -
Rücktrittsbedingungen und Rückerstattung der Ausbildungskosten
Eine Absage muss per E-Mail an die Adresse office@afisa-vfas.ch mitgeteilt werden. Das Datum des Eingangs der E-Mail gilt als offizielles Rücktrittsdatum. Bei einem Rücktritt zwischen der Zulassungsentscheidung und 2 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Ausbildungsgebühren an AFISA-VFAS zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor dem ersten Kurs ist das gesamte Schulgeld an AFISA-VFAS zu entrichten. Bei einem Abbruch nach Beginn des Kurses ist das gesamte Schulgeld an AFISA zu entrichten. Sonderfälle werden geprüft.